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Gesetzliche Lage: Ist der Kangal ein Kampfhund?
22:15 | Eingestellt von
Igelballprinzessin |
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Da ich immer wieder gefragt werde, ob Kangals tatsächlich "so gefährlich sind, wie man hört", hier eine kleine Aufklärung, da vielen offenbar immer noch nicht klar ist, ob und wie gefährlich diese Hunderasse wirklich ist.
Etwas grundsätzliches vorweg: Kangals sind weder Killer, noch sind sie Kampfhunde! In Deutschland gehört diese Rasse auch nur teilweise zu den Listenhunden. In Hamburg und Hessen wird er als potentiell gefährlich eingestuft. Man beachte das "potentiell". Sie werden so lange als potentiell gefährlich eingestuft, bis der Halter zum Beispiel durch einen Wesenstest das Gegenteil nachweisen kann. Als "gefährlich" wird hier ein Hund bezeichnet, der eine überaus hohe Angriffbereitschaft und Aggressivität zeigt. Doch wie bereits mehrfach erwähnt sind Kangals auf keinen Fall Angreifer, sondern Verteidiger, und werden von ihrer Kraft nur im äußersten Notfall Gebrauch machen.
Im Anschluss folgt ein Auszug aus der hessischen Verordnung, aus der hervorgeht, dass die Rasse Kangal (Karabash) zusammen mit zehn weiteren Rassen zu den Tieren gehört, deren Gefährlichkeit bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird. Viele meinen hierzu "Wenn der Kangal in Hessen als Listenhund geführt wird, wird das schon seinen Grund haben!". Das stimmt, jedoch sollte man auch beachten, dass er in über 10 Bundesländern nicht annähernd als gefährlich eingestuft wird, was wohl auch nicht ohne Grund der Fall sein dürfte!
Der Import nach Deutschland ist zwar nicht verboten, jedoch ist (Angaben der türkischen Botschaft in Berlin zufolge) die Ausfuhr von Kangals aus der Türkei verboten.
Hier nun ein Auszug aus der Hessichen Landeshundeverordnung :
Etwas grundsätzliches vorweg: Kangals sind weder Killer, noch sind sie Kampfhunde! In Deutschland gehört diese Rasse auch nur teilweise zu den Listenhunden. In Hamburg und Hessen wird er als potentiell gefährlich eingestuft. Man beachte das "potentiell". Sie werden so lange als potentiell gefährlich eingestuft, bis der Halter zum Beispiel durch einen Wesenstest das Gegenteil nachweisen kann. Als "gefährlich" wird hier ein Hund bezeichnet, der eine überaus hohe Angriffbereitschaft und Aggressivität zeigt. Doch wie bereits mehrfach erwähnt sind Kangals auf keinen Fall Angreifer, sondern Verteidiger, und werden von ihrer Kraft nur im äußersten Notfall Gebrauch machen.
Im Anschluss folgt ein Auszug aus der hessischen Verordnung, aus der hervorgeht, dass die Rasse Kangal (Karabash) zusammen mit zehn weiteren Rassen zu den Tieren gehört, deren Gefährlichkeit bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird. Viele meinen hierzu "Wenn der Kangal in Hessen als Listenhund geführt wird, wird das schon seinen Grund haben!". Das stimmt, jedoch sollte man auch beachten, dass er in über 10 Bundesländern nicht annähernd als gefährlich eingestuft wird, was wohl auch nicht ohne Grund der Fall sein dürfte!
Der Import nach Deutschland ist zwar nicht verboten, jedoch ist (Angaben der türkischen Botschaft in Berlin zufolge) die Ausfuhr von Kangals aus der Türkei verboten.
Hier nun ein Auszug aus der Hessichen Landeshundeverordnung :
§ 2 Gefährliche Hunde
(1) Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen. Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:
1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, 3. Staffordshire-Bullterrier, 4. Bullterrier, 5. American Bulldog, 6. Dogo Argentino, 7. Fila Brasileiro, 8. Kangal (Karabash), 9. Kaukasischer Owtscharka, 10. Mastiff, 11. Mastino Napoletano.
(2) Gefährlich sind auch die Hunde, die
1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
2. ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben oder
3. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen.
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